Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:
http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/unkraut_c:18.html
Dominator Clean ist ein Herbizid zur Unkrautbekämpfung in Kernobst, Steinobst, Weinrebe (ab dem 4. Standjahr), Ackerbaukulturen, Stoppelfeldern, Laubgehölzen und Nadelgehölzen in der Aufwandmenge 3-5 l/ha.
Wirkungsweise :
Dominator Clean kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.
Bereits kurze Zeit nach dem Einsatz von Glyphosat können alle Kulturen nachgebaut werden.
Achtung: seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen PSM auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese PSM dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.)vorgesehen ist. Das heißt ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturfläche durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Verpackungseinheit: 20l
Rechnung mit ausgewiesener MwSt. von uns als zugelassenem Händler selbstverständlich.
Zulassungsnummer | 006763-60 |
Zulassungsinhaber | Albaugh TKI d.o.o. |
Weitere Vertriebsfirmen | Albaugh TKI d.o.o. |
Zulassungsende | 15.12.21 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 360 g/l Glyphosat (485,8 g/l Isopropylamin-Salz) |
Formulierung | Wasserlösliches Konzentrat |
Signalwort (GHS) |
Anwendungs- bestimmungen | NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen | NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. WMG: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G |
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Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |