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  • Anbieter: Celaflor

Celaflor® 400 ml Rasen-Unkrautfrei Weedex®** Rasenunkrautvernichter

€34,99 EUR
€27,99 EUR
(€6.73 / ml)
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Produktbeschreibung

400 ml Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex®**

Ausreichend für 400 m² Rasenfläche
Eigenschaften
· Bekämpft wurzeltief mehr als
40 Unkrautarten
· Mit Wurzel- und Blattwirkung
· Vollsystemisch
· Sehr gute Rasenverträglichkeit
· Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe
70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Beschreibung
Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® enthält vier Wirkstoffe, die sowohl über das Blatt als auch in geringem Umfang über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen und anschließend in der ganzen Pflanze systemisch verteilt werden.
Die 4-fach Mischung in Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® sorgt für ein sehr breites Wirkungsspektrum, so dass nicht nur leicht bekämpfbare Unkräutern wie Löwenzahn, Gänseblümchen und Weißklee sondern auch eine Vielzahl schwer bekämpfbarer Problemunkräuter wie Gundermann, Ehrenpreis, Sauerklee und Kratzdistel sicher bekämpft werden.
Gleichzeitig besitzt Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® eine sehr gute Rasenverträglichkeit, da die vier Wirkstoffe in vergleichsweise niedriger Konzentration im Produkt enthalten sind. Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt - auch bei blühenden Unkräutern - eingesetzt werden.
Gut bekämpfbar:
Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer- und Spitz-Wegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, (Weiß-)klee, Wicken, Wilde Möhre,
Windenknöterich.
Weniger gut bekämpfbar:
Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gräser, Moose.
Pflanzenverträglichkeit
Auf einzelne Grasvarietäten können im Ansaatjahr wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Daher darf Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® erst ab dem ersten Standjahr eingesetzt werden.
Anwendungszeit
April bis September
Gebrauchsanweisung
Anwendungszeitpunkt:
Während der Vegetationsperiode, April bis September. Nicht im Ansaatjahr verwenden. Maximal 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise pro Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Ansetzen und Ausbringen der Gießbrühe
Beispiel für 1l Gießbrühe (ausreichend für 1 qm): 1 ml Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® in 500 ml Gießwasser geben. Gegebenenfalls Dossierbecher mit klarem Wasser nochmals ausspülen, Spülwasser in die Kanne geben und mit der noch fehlenden Wassermenge auf 1 Liter auffüllen. Gießbrühe umrühren. Gießen mit Gießrechen oder Gießbrause auf gut entwickelten Unkräutern oder im Rosettenstadium.
Gießgeräte nach Einsatz gründlich auf unversiegeltem Boden zunächst mit Wasser, dann mit Spülmittellösung reinigen. Reinigungswasser auf die zuvor behandelte Fläche verteilen.
Wartezeit:
Freiland, Rasen, Gras und Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (beispielsweise Ernte) verbleibt beziehungsweise die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Hinweise zur Anwendung
Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® wirkt ab circa 10 °C und sollte bei wüchsigem Wetter - nicht über 25 °C - eingesetzt werden. Während der Wachstumsperiode an gut entwickeltem Blattwerk anwenden, wobei zur sicheren Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. 3 Tage vor und 4 Tage nach der Anwendung sollte der Rasen nicht gemäht werden.
Beim Einsatz von Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® müssen die Blätter trocken sein und nach der Anwendung für einige Stunden (6 Stunden) trocken bleiben. Unkräuter wie Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie Ehrenpreis kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist. Dennoch kann circa 4 Tage nach der Anwendung von Celaflor® Rasen-Unkrautfrei Weedex® der nächste Rasenschnitt erfolgen.
Packungseinheit
400 ml Flasche

Handelsbezeichnung

CELAFLOR RASEN-UNKRAUTFREI WEEDEX

Zulassungsnummer

005747-61

Zulassungsinhaber

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Weitere Vertriebsfirmen

Evergreen Garden Care

Zulassungsende

31.10.22

Wirkungsbereich

Herbizid

Wirkstoffgehalt

70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)

Formulierung

Wasserlösliches Konzentrat

Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV

Reizend

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Signalwort (GHS)

Achtung

Gefahrenpiktogramme (GHS)

Ausrufezeichen

Gefahrenhinweise (GHS)

Verursacht schwere Augenreizung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise (GHS)

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Kennzeichnung nach PflSchMV

Anwendungs-
bestimmungen

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Vollständige Details anzeigen

Celaflor® 400 ml Rasen-Unkrautfrei Weedex®** Rasenunkrautvernichter

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