1 l Simplex
Simplex ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern, insbesondere Ampfer, Distel, Löwenzahn und Hahnenfuß, auf Wiesen und Weiden.
Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Wirkstoff: 30 g/l Aminopyralid plus 100 g/l Fluroxypyr
Vorteile von Simplex auf einen Blick:
- Überragende Ampfer- und Distelwirkung – schnell und nachhaltig
- Größte Wirkungsbreite – auch gegen Löwenzahn und Hahnenfuß
- Kürzeste Wartezeit – nur 7 Tage
- Sehr gute Gräserverträglichkeit – auch in Neuansaaten
- Einfache Dosierung durch flüssige Formulierung
Wirkungsweise:
Die Aufnahme der Wirkstoffe durch die Unkräuter erfolgt systemisch über die Blätter mit einer nachfolgend schnellen Verteilung in der Pflanze. Die rasch einsetzende Wirkung erkennt man an Verdrehungen der Blätter und Triebe.
Wichtige Auflagen und Hinweise:
Das Mittel darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung. Diese Einschränkung der Schnittnutzung gilt nur nach einer Flächenanwendung und nicht bei Horst- oder Einzelpflanzenanwendung sowie Anwendung mit dem Rotowiper.
Für alle Anwendungen gilt:
Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen. Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit dem Mittel behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur zu Grünland, zu Getreide oder zu Mais ausgebracht werden. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse- Arten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung. Bei Vorhandensein von Jakobs-Kreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit Simplex zu behandelnden Fläche darf diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen dieser Pflanzen beweidet werden. Nach einem Schnitt darf das Schnittgut nur abgeräumt werden, wenn es danach nicht verfüttert wird.
Auf Pferdeweiden sollte Simplex nur zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung, bzw. im Streichverfahren eingesetzt werden.
Nachsaat von Gräsern ist nach vollständigem Absterben der Unkräuter möglich. Simplex ist nicht kleeschonend. Eine Nachsaat von Klee ist vier Monate nach der Anwendung möglich.
Wirkungsspektrum:
Mit Simplex sind mit 2 l/ha sehr gut bis gut bekämpfbar:
Ampfer-Arten, Große Brennnessel, Distel-Arten, Gänsefuß, Hirtentäschel, Huflattich, Jakobskreuzkraut, Kreuzkraut-Arten, Kriechender Hahnenfuß, Knöterich-Arten, Löwenzahn, Schafgarbe, Scharbockskraut, Schwarzer Nachtschatten, Spitzwegerich, Stiefmütterchen, Vogelmiere, Weiße Taubnessel, Wicke-Arten, Wiesenlabkraut, Wiesenstorchschnabel, Winden- Arten, Zypressenwolfsmilch
weniger gut bekämpfbar:
Kälberkropf, Breitwegerich, Gemeiner Beifuss, Scharfer Hahnenfuss, Wiesenkerbel, Zaungiersch
nicht ausreichend bekämpfbar:
Adlerfarn, Binsen-Arten, Sumpfschachtelhalm, Wiesenbärenklau.
Nicht bienengefährlich (B4)
Verpackungseinheit: 1l Flasche
Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
- Entsorgungsfirmen
- Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
- Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
- Schadstoffmobil (kleine Mengen)
- Gereinigte und geleerte Packungen über das duale System
Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
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Handelsbezeichnung
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SIMPLEX
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| Zulassungsnummer |
005702-00 |
| Zulassungsinhaber |
Dow AgroSciences GmbH |
| Weitere Vertriebsfirmen |
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| Zulassungsende |
30.04.15 |
| Wirkungsbereich |
Herbizid |
| Wirkstoffgehalt |
100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester) 30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz) |
| Formulierung |
Mikroemulsion |
| Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV |
Umweltgefährlich, Reizend |
| Kennzeichnung nach GefStoffV |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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| Signalwort (GHS) |
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| Gefahrenpiktogramme (GHS) |
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| Gefahrenhinweise (GHS) |
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| Sicherheitshinweise (GHS) |
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| Kennzeichnung nach PflSchMV |
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. |
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Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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| Auflagen |
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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| Hinweise |
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
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