25 kg Netzschwefel gegen Echte Mehltaupilze im Acker-, Obst- und Weinbau sowie im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Durch die Anwendung wird auf der Blattoberfläche ein Schutzbelag aufgebaut, der die Sporenkeimung bei Echten Mehltaupilzen verhindert. Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:
http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/pilze_und_sporen/celaflor_10_x_10_g_naturen_netzschwefel_wg_p:209.html Die Wirkung ist vorbeugend, Netzschwefel muss daher vor oder beim Infektionsbeginn eingesetzt werden. Bei der zugelassenen Anwendung gegen Schorf und Mehltau an Kernobst wird bei Spinn- und Rostmilben eine Befallsminderung erreicht. Wirkstoff: 800 g/kg Schwefel
Anwendung im Weinbau (Nutzung als Tafel- und Keltertraube): gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) vor der Blüte: Rebstadium 09 = 3,6 kg/ha nach der Blüte: ab Rebstadium 61: 4,8 kg/ha ab Rebstadium 71: 2,4 kg/ha ab Rebstadium 75: 3,2 kg/ha spritzen oder sprühen.
Wasseraufwandmengen Weinbau: ES 09: 400 l/haES 61: 800 l/ha ES 71: 1.200 l/ha ES 75: 1.600 l/ha
Anwendungszeitpunkt: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. 8 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendung im Obstbau ( Kernobst ): gegen Schorf und Mehltau mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben vor der Blüte: 3,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,7 %) abfallend zur Blüte: 2,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,5 %) nach der Blüte: 2,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,4 %) abfallend auf: 1,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,2 %) spritzen oder sprühen.
Anwendungszeitpunkt:
Schorf: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis,
Mehltau: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. je 14 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten, Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Bei schwefelempfindlichen Apfelsorten wie z.B.: Berlepsch, Cox Orange und Ontario die Hinweise des amtlichen Pflanzenschutzdienstes beachten.
Beerenobst gegen Amerikanischen Mehltau an Stachelbeeren mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben vor dem Austrieb: 5 kg/ha (0,5 %) nach dem Austrieb: 4 kg/ha (0,4 %) spritzen oder sprühen.
Anwendungszeitpunkt: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. 6 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Wasseraufwandmengen Obstbau: Kernobst: 500 l/ha und je m Kronenhöhe Beerenobst: 1000 l/ha
Mischbarkeit:
Netzschwefel ist mit allen gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden sowie AHL (bis zu 5 kg Netzschwefel je 100 l AHL) mischbar.
Bei sehr kaltem oder hartem Wasser und in Mischung mit mehreren anderen Komponenten Netzschwefel vorher mit wenig Wasser anteigen.
Bei Tankmischungen grundsätzlich zusätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten. Verpackungseinheit: 25 kg Sack
Hersteller Verschiedene, je nach Warenverfügbarkeit, aber immer mit 800 g/kg Schwefel.
z.B. Stulln, Syngenta Thiovit, BASF Kumulus usw. Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
Entsorgungsfirmen
Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
Schadstoffmobil (kleine Mengen)
gereinigte und geleerte Packungen über das duale System
Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Handelsbezeichnung | Netzschwefel Stulln |
Zulassungsnummer | 050006-00 |
Zulassungsinhaber | agrostulln GmbH |
Weitere Vertriebsfirmen | |
Zulassungsende | 31.12.22 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 796 g/kg Schwefel |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. |
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Kennzeichnung nach PflSchMV | |
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Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen | NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. VH302: Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten. WMFM2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2 |
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Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |