Belehrung zum Kauf von Pflanzenschutzmittel für den Profibereich in allen Kategorien:
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Deshalb sind wir verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und insbesondere über Verbote und Beschränkungen - zu unterrichten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung angewendet werden.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch.
- Führen Sie nur die in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Anwendungen durch.
- Halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen.
- Achten Sie darauf, dass Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur angewendet werden dürfen, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Pflanzenschutzamtes nach § 6 Abs. 3 PflSchG.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern (z.B. Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteiche) sind unbedingt einzuhalten.
- Beachten Sie weiterhin die Auflagen in der Gebrauchsanleitung bezüglich des Bienen- und Wasserschutzes: Bienengefährliche Mittel dürfen nicht an blühenden Pflanzen - außer Hopfen und Kartoffeln - und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
- Bei Anwendungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten sollten Sie sich bei Ihrer Kreisbehörde erkundigen, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Wasserschutzgebiet liegt.
Gemäß § 10 Pflanzenschutzgesetz dürfen diese Produkte nur von Personen verwendet werden, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben.
Achtung! Ab 26.11.2015 neue Regelung im Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
Durch neue gesetzliche Regelungen ist es uns ab dem 26.11.2015 nicht mehr möglich Großpackungen Pflanzenschutzmittel an Kunden abzugeben, die keinen Sachkundenachweis im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben. Bisher reichte es uns, dass Sie mit Ihrer Bestellung bestätigt haben, dass Sie sachkundig sind. Großpackungen sind alle Produkte die für mehr als 500 m² Fläche ausreichen.
Ab dem 26.11.2015 werden diese Großpackungen nur noch an Kunden verkauft, die uns vorab eine Kopie Ihres Sachkundenachweis haben zukommen lassen.Kleinpackungen bis 500 m² Fläche können Sie auch weiterhin bei uns ohne Nachweis bestellen.